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152 Ergebnisse gefunden für „“

  • Zillingdorf's Kinder gestalten mit

    Kurz vor den Sommerferien wurden Kinder-Bürgermeister Finn, Kinder-Vizebürgermeister Noah und Oliver zur Besichtigung am Kinderspielplatz in Zillingdorf Markt eingeladen und nach gewünschten Erweiterungen und Erneuerungen befragt. Die drei Burschen hatten anschließend zwei Wochen Zeit, um die Wünsche mit allen Volksschülerinnen und -schülern abzuklären. Das Ergebnis war eindeutig - ein Bodentrampolin stand ganz oben auf der Wunschliste. Im Oktober wurde das Bodentrampolin nun endlich geliefert und eingebaut. Am 21. November eröffnete Bürgermeister Harald Hahn gemeinsam mit dem Kinder-Bürgermeister Finn und Vize-Kinderbürgermeister Oliver und den Kindern der 4. Klasse den neugestalteten Spielbereich. Liebe Kinder - wir danken für euer Verständnis, eure Geduld und wünschen Euch viel Spaß beim Hüpfen!

  • Herbst-Straßenkehrung 26.-27. November2024

    Liebe Zillingdorferinnen, liebe Zillingdorfer! Wir bitten Sie, in dieser Zeit Ihre Autos nicht auf den öffentlichen Parkflächen abzustellen , sodass auch diese ordentlich gesäubert werden können. (Fotocredit: Pixabay) Auch ersuchen wir Sie, noch vorhandenes Laub und anderen Kehricht auf den Gehsteigen vor Ihren Objekten auf die Straße zu kehren, damit auch dieses von der Kehrmaschine erfasst werden kann. Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!

  • Herbstwandern am Nationalfeiertag

    Am Nationalfeiertag lud die Marktgemeinde Zillingdorf zum traditionellen Wandertag ein. Bei herbstlichen Temperaturen wanderten Zillingdorferinnen und Zillingdorfer durch unsere Gemeinde. Auf der Strecke sorgten der SV am Sportplatz, die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte auf der Gmoawiesn, die FF Bergwerk beim FF Haus am Bergwerk sowie Karl Bailer am Bahndamm für die Verpflegung. Hier ein paar Eindrücke: Die letzten Wanderer gratulierten gemeinsam mit Bürgermeister Harald Hahn Emma Fischer zum 88. Geburtstag

  • Wolfsichtung - Allgemeine Verhaltensregeln

    Wie melde ich die Sichtung eines Wolfes? Sollten Sie einen Wolf in der Nähe von Häusern oder Gehöften sehen oder eine beunruhigende Begegnung mit einem Wolf haben: • Wenden Sie sich direkt an eine Jägerin oder einen Jäger vor Ort (Jagdgebiet). Ist Ihnen keine Jägerin oder kein Jäger vor Ort bekannt, richten Sie Ihre Meldung an: • die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft oder den örtlich zuständigen Magistrat (schriftlich oder telefonisch) oder • schicken Sie die Meldung über die Wildtierinfo (siehe QR-Code) an das Land. Bei Vorliegen einer unmittelbaren Gefahrensituation wenden Sie sich an die nächste Polizeidienststelle (telefonisch über 133)! Taucht ein Wolf mindestens zweimal binnen zwei Wochen tagsüber in einer Siedlung oder bei bewohntem Gebäude auf, ist eine Entnahme gerechtfertigt. Jede Meldung trägt dazu bei, dass die Jägerschaft entsprechend den rechtlichen Vorgaben Vergrämungen (Schreck- oder Warnschüsse) oder Entnahmen (Abschüsse) von Wölfen vornehmen kann! Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich einem Wolf begegne? Bleiben Sie ruhig stehen und versuchen Sie die Situation zu erfassen. Wenn der Wolf nicht umgehend flieht, bewahren Sie Ruhe und machen Sie mit Ihrer Stimme auf sich aufmerksam; ziehen Sie sich langsam zurück. Sollte sich der Wolf wider Erwarten nähern, machen Sie sich groß und versuchen Sie ihn einzuschüchtern, z.B. durch optische oder akustische Signale wie durch Anschreien oder anderen Lärm (Vertreibung). Jede Vertreibung ist der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder dem örtlich zuständigen Magistrat zu melden! Halten Sie Ihren Hund immer unter persönlicher Kontrolle oder leinen Sie ihn an. Befindet sich Ihr Hund bereits in der Nähe des Wolfes, rufen Sie ihn zu sich, leinen Sie ihn an und ziehen Sie sich langsam und ruhig zurück. Versuchen Sie auf keinen Fall, sich einem Wolf zu nähern, auch nicht um das Tier zu fotografieren. Füttern Sie Wölfe niemals und verfolgen Sie nie einen Wolf.

  • Gesunde Gemeinde Zillingdorf: Kräuterschätze im Herbst

    Am 18. Oktober lud die Gemeinde Zillingdorf im Rahmen der Gesunden Gemeinde zur herbstlichen Kräuterwanderung ein. Bei sonnigem aber kühlem Wetter wurden Kräuter benannt und gesammelt. Neben typischen Kräutern und Sträuchern wie die Hagebutte, Königskerze, Spitzwegerich trafen die Teilnehmer auf der Strecke auch auf einen besonderen Bewohner..... Anschließend wurden die gesammelten Kräuter in der Küche der Volksschule verarbeitet und damit köstliche Gerichte zubereitet.

  • NÖ Wohnbonus

    Die Landesregierung hat den NÖ Wohnbonus beschlossen. Diese Unterstützung soll dazu beitragen, die finanzielle Situation der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher zu entlasten. Der NÖ Wohnbonus kann online von 21. Oktober 2024 bis 15. Dezember 2024 beantragt werden. Wer kann den Wohnbonus erhalten ? Den NÖ Wohnbonus können jene Haushalte erhalten, deren jährliches Brutto-einkommen folgende Einkommensgrenzen (höchstzulässiges Jahreshaushalts-einkommen) nicht übersteigt: a) 18.000 Euro , wenn an einer Adresse eine einzige Person ihren Hauptwohnsitz hat b) 45.000 Euro , wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben Hinweis (Richtwerte monatliches Einkommen) Wenn Sie nur Einkommen aus nicht-selbständiger Tätigkeit erzielen und das monatliche Haushaltsnettoeinkommen unter Euro 1.200,00 (Einpersonenhaushalt) bzw. unter Euro 2.200,00 (Mehrpersonenhaushalt) liegt, können Sie davon ausgehen, dass Sie die oben angeführten Einkommensgrenzen nicht überschreiten - siehe Online Ratgeber Bezug von Ausgleichszulage und/oder Sozialhilfe (vormals Mindestsicherung) Liegt ein Bezug einer Ausgleichszulage und/oder Sozialhilfe vor, so ist von einem monatlichen Einkommen von unter 1.200 Euro netto auszugehen. Förderhöhe Die Förderhöhe ist von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung die Voraussetzungen erfüllen, abhängig. Der Zuschuss beträgt für die erste Person im Haushalt € 80,00 und für jede weitere Person € 30,00. 1-Personenhaushalt: € 80,00 2-Personenhaushalt: € 110,00 3-Personenhaushalt: € 140,00 4-Personenhaushalt: € 170,00 5-Personenhaushalt: € 200,00 Die Richtlinien, einen Online Ratgeber sowie Vorlagen für die Antragstellung finden Sie ebenfalls weiter unten als Download. Voraussetzungen Kann von Personen die Ihren Hauptwohnsitz (§ 1 Abs. 7 Meldegesetz – MeldeG) in NÖ haben, gestellt werden, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz auch den tatsächlichen Aufenthalt im Bundesland Niederösterreich haben, zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr vollendet haben und das höchstzulässige Haushaltseinkommen nicht überschritten wird. Berechtigter Personenkreis Zum berechtigten Personenkreis des NÖ Wohnbonus gehören: Österreichische Staatsbürgerschaft und Staatsbürgerinnen sowie deren Familienangehörige, die über einen Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ verfügen und seit 5 Jahren im Bundesland aufhältig sind Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige im Sinne der Richtlinie RL 2004/38/EG handelt Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel Daueraufenthalt – EU gemäß §45 NAG oder Daueraufenthalt – EU eines anderen Mitgliedstaates und einem Aufenthaltstitel gemäß § 49 NAG Österreichischen Staatsbürgern sozialrechtlich gleichgestellte Angehörige anderer Staaten (Asylberechtigte). Es sind daher Personen mit folgenden Aufenthaltstitel für den NÖ Wohnbonus anspruchsberechtigt: Daueraufenthalt-EU Familienangehöriger Asylberechtigte Personen mit folgenden Aufenthaltsberechtigungen sind nicht anspruchsberechtigt: Rot-Weiss-Rot Karte Rot-Weiss-Rot Karte Plus Niederlassungsbewilligung Ausweis für Vertriebene bzw. blaue Karte Subsidiär schutzberechtigt gemäß § 8 AsylG Asylwerberinnen und Asylwerber Artikel 50 EUV Von der Förderung ausgenommen sind Personen, die keinen eigenen Haushalt führen Personen, bei denen eine aus Mitteln der öffentlichen Hand finanzierte vollstationäre Versorgung vorliegt. Antragsstellung Die Antragstellung ist im Zeitraum von 21. Oktober 2024 bis 15. Dezember 2024 wie folgt möglich: online unter folgendem Link https://onlineratgeber.noel.gv.at/wohnbonus/ Durch klicken auf das gelbe Feld „Antrag“ gelangen Sie zu einem Online-Ratgeber und in weiterer Folge zu dem Online-Antrag für den NÖ Wohnbonus oder Papierantragsformular Dieses kann entweder telefonisch unter 02742/9005-15970 angefordert oder über den Link im Bereich „Downloads“ runtergeladen werden. Die Übermittlung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars ist entweder per Mail an whkz@noel.gv.at oder per Post an folgende Adresse möglich: Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5) Landhausplatz 1 3109 St. Pölten Hier finden Sie den Onlineratgeber: https://onlineratgeber.noel.gv.at/wohnbonus/

  • Heizkostenzuschuss 2024/2025

    Liebe Zillingdorferinnen, liebe Zillingdorfer!   Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern, mit Hauptwohnsitz in NÖ, einen einmaligen Heizkostenzuschuss  für die Heizperiode 2024/2025  in Höhe von Euro 150,- zu gewähren .   Voraussetzung:  Österreichische Staatsbürgerschaft oder Zugehörigkeit zu einem EWR-Mitgliedstaat, Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel, Hauptwohnsitz in NÖ, seit mindestens 6 Monaten vor Antragstellung.   Der Heizkostenzuschuss kann bis spätestens 31. März 2025   ausschließlich am Gemeindeamt Zillingdorf Markt während der Parteienverkehrszeiten beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.   Personenkreis BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG  ( Ausgleichszulagen-bezieherInnen) BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, der NÖ Familienhilfe oder des NÖ Kinderbetreuungszuschusses, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt   Einkommenshöchstgrenze pro Monat (Brutto) für 2024 für Ausgleichszulagenbezieher (§ 293 ASVG):  Alleinstehend €  1.217,96 Alleinerziehend, 1 Kind €  1.405,89 Alleinerziehend, 2 Kinder €  1.593,82 Alleinerziehend, 3 Kinder * €  1.781,75 Ehepaar, Lebensgefährten €  1.921,46 Paar, 1 Kind €  2.108,96 Paar, 2 Kinder €  2.296,46 Paar, 3 Kinder * €  2.483,96 Jede weitere erwachsene Person €     703,50 * Für jedes weitere Kind  ist ein Betrag von € 187,93 hinzuzurechnen, solange für dieses Kind Familienbeihilfe bezogen wird.                                                                                                                    Einkommenshöchstgrenze pro Monat (Brutto) für 2024 für BezieherInnen von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder von Kinderbetreuungsgeld etc.   Alleinstehend €  1.420,95 Alleinerziehend, 1 Kind €  1.640,20 Alleinerziehend, 2 Kinder €  1.859,45 Alleinerziehend, 3 Kinder * €  2.078,70 Ehepaar, Lebensgefährten €  2.241,70 Paar, 1 Kind €  2.460,95 Paar, 2 Kinder €  2.680,20 Paar, 3 Kinder* €  2.899,45 Jede weitere erwachsene Person €     820,75 *Für jedes weitere Kind  ist ein Betrag von € 219,29 hinzuzurechnen, solange für dieses Kind Familienbeihilfe bezogen wird.   Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Gemeindeamt unter 02622/732 90 DW 76 (Ulrike Oberhofer)!

  • Das war das 1. Zillingdorfer Powercamp

    Täglicher Bericht - einfach runter scrollen :-) Unter der Leitung von Andy Tvrdy findet diese Woche das POWER Fußballcamp statt. Super Trainingseinheiten, Koordinationstraining, Disziplin aber auch viel Spaß - hier ein kleiner Einblick. Das Trainerteam v.l.n.r.: Georg, Dani, Milo, Scheibi, Feichal, Tommy, Andy Tag 1 Beim Mittagessen.... In den Pausen gibts kein Handy und kein Fußball - aber ganz viel Spaß miteinander! Tag 2 Trockeneis zum Kühlen - ein tolles Experiement das Trainer Dani ermöglicht hat Tag 3 Obwohl alle etwas müde sind wird vormittags fleißig trainiert. Zur Belohnung gings nachmittags nach Eggendorf zum Eisessen! Tag 4

  • Zillingdorf hilft Unwetter-Opfern in Österreich

    Die verheerenden Regenfälle und ihre dramatischen Folgen haben das Leben vieler Menschen in den betroffenen Gebieten tief erschüttert. Viele stehen jetzt vor dem Nichts - sie haben alles verloren. " Beim Hochwasser Mitte September ist Zillingdorf haarscharf an einer Katastrophe vorbei geschrammt. Ohne die Ausgleichsbecken in Katzelsdorf und Lichtenwörth und damit einem Abfangen der Wasserspitze, hätten wir es diesmal nicht geschafft. Und auch der Wert der Dichtbetonwand mit Kunststoff entlang unseres Leithadammes wurde schlagartig bewusst. Die hohen Kosten all dieser Maßnahmen haben sich als gute Investition dargestellt. Genau aus diesem Anlass lohnt es sich auch jetzt solidarisch zu handeln und dankbar Hilfe zu leisten, wo immer man kann!", so Bürgermeister Harald Hahn. Und wir Zillingdorferinnen und Zillingdorfer können helfen! Hier finden Sie den Link für Ihre Spende: https://wirhelfen.shop/katastrophenhilfe-marktgemeinde-zillingdorf/ Zur Information : Die Abbuchung über EPS von deinem Bankkonto erfolgt über ein deutsches Konto mit dem Namen " wirhelfen.shop - good deeds". Dies ermöglicht uns, die Überweisungskosten niedrig zu halten und das Geld direkt an verschiedene karitative Einrichtungen zu übermitteln. Wir setzen Stripe ein, einen der weltweit führenden Zahlungsanbieter, um sicherzustellen, dass die Spendenmittel schnell und effizient an die jeweiligen Einrichtungen gelangen und deine Spende bestmöglich eingesetzt wird.

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