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Silvester & Feuerwerk

Wichtige Info

Bei allem Verständnis für Brauchtumspflege weisen wir darauf hin, dass Feuerwerk im Ortsgebiet gesetzlich verboten ist. Aufgrund von mehrfachen Beschwerden in den letzten Tagen haben wir die Polizei um verstärkte Kontrolle gebeten.


Bitte beachten Sie, dass Zuwiderhandeln bei der Polizei Eggendorf angezeigt werden kann.


Wir danken für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis und wünschen allen Zillingdorferinnen und Zillingdorfern einen guten Rutsch ins Neue Jahr!



 

Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende zu und die Silvesterfeierlichkeiten rücken näher. Die Marktgemeinde Zillingdorf möchte aus diesem Grund auf das geltende Pyrotechnikgesetz hinweisen. Neben der Brandgefahr führt auch der verursachte Lärm immer wieder zu Beschwerden. Bitte beachten Sie, dass Feuerwerke im gesamten Ortsgebiet von Zillingdorf verboten sind und Zuwiderhandeln bei der Polizei Eggendorf angezeigt werden kann.


Allgemeine Infos zum Thema Feuerwerkskörper/Silvesterknaller

Je nach Gefährlichkeit von Feuerwerkskörpern gibt es unterschiedliche Altersbeschränkungen und sonstige Voraussetzungen, die für ihren Besitz, ihre Verwendung und ihre Überlassung erfüllt sein müssen. Feuerwerkskörper/Silvesterknaller werden in vier Kategorien (F1, F2, F3, F4) unterteilt, für die jeweils festgelegt ist, wie alt Verwenderinnen/Verwender bzw. Besitzerinnen/Besitzer sein müssen, und ob sie zusätzlich über Sachkunde oder Fachkenntnis verfügen müssen. Hier ein kleiner Einblick in die Beschränkungen von Silvesterknallern/Feuerwerkskörpern

Kategorie F1

In diese fallen Feuerwerkskörper mit sehr geringer Gefahr und vernachlässigbarem Lärmpegel wie Wunderkerzen, Knallbonbons, Knallerbsen, Tischfeuerwerke (Altersbeschränkung ab 12 Jahren)

Kleinfeuerwerk F2

Zu dieser Kategorie zählen verschiedene Fontänen, mehr oder minder lärmintensive Knallkörper sowie eine Vielzahl von Raketentypen (Altersbeschränkung ab 16 Jahren).Die Verwendung von Feuerwerkskörpern/Silvesterknallern der Kategorie F2 (z.B. Schweizer Kracher, Knallfrösche etc.) ist im Ortsgebiet grundsätzlich ganzjährig verboten.

 

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