Mit 1. Juni 2023 trat die Änderung des Hundehaltegesetzes in Kraft.
Meldepflicht für alle ab 1. Juni 2023 neu angeschafften Hunde bei der zuständigen Gemeinde
Erbringung des allgemeinen Sachkundennachweises
Festlegung einer Obergrenze zur Haltung von Hunden (5 Hunde) in einem Haushalt
Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
Übergangsbestimmung: Nachweis der Haftpflichtversicherung bis zum 1. Juni 2025 bei der Gemeinde für vor dem 1. Juni 2023 gehaltene Hunde
Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde sind zusätzliche erforderlich:
- Beschreibung der Liegenschaft
- Nachweis einer erweiterten Sachkunde
- Das Halten von mehr als 2 Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential ist
verboten
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der NÖ Landesregierung:
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