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Informationen zum NÖ Hundehaltegesetz

Mit 1. Juni 2023 trat die Änderung des Hundehaltegesetzes in Kraft.


  • Meldepflicht für alle ab 1. Juni 2023 neu angeschafften Hunde bei der zuständigen Gemeinde

  • Erbringung des allgemeinen Sachkundennachweises

  • Festlegung einer Obergrenze zur Haltung von Hunden (5 Hunde) in einem Haushalt

  • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung

  • Übergangsbestimmung: Nachweis der Haftpflichtversicherung bis zum 1. Juni 2025 bei der Gemeinde für vor dem 1. Juni 2023 gehaltene Hunde

  • Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde sind zusätzliche erforderlich:

- Beschreibung der Liegenschaft

- Nachweis einer erweiterten Sachkunde

- Das Halten von mehr als 2 Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential ist

verboten


Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der NÖ Landesregierung:







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