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Heizkostenzuschuss 2024/2025

Liebe Zillingdorferinnen,

liebe Zillingdorfer!

 

Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern, mit Hauptwohnsitz in NÖ, einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2024/2025 in Höhe von Euro 150,- zu gewähren.

 



Voraussetzung: Österreichische Staatsbürgerschaft oder Zugehörigkeit zu einem EWR-Mitgliedstaat, Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel, Hauptwohnsitz in NÖ, seit mindestens 6 Monaten vor Antragstellung.

 

Der Heizkostenzuschuss kann bis spätestens 31. März 2025 ausschließlich am Gemeindeamt Zillingdorf Markt während der Parteienverkehrszeiten beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

 

Personenkreis

  • BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG (Ausgleichszulagen-bezieherInnen)

  • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt

  • BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, der NÖ Familienhilfe oder des NÖ Kinderbetreuungszuschusses, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt

  • Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt

 

Einkommenshöchstgrenze pro Monat (Brutto) für 2024 für Ausgleichszulagenbezieher (§ 293 ASVG): 

Alleinstehend

€  1.217,96

Alleinerziehend, 1 Kind

€  1.405,89

Alleinerziehend, 2 Kinder

€  1.593,82

Alleinerziehend, 3 Kinder *

€  1.781,75

Ehepaar, Lebensgefährten

€  1.921,46

Paar, 1 Kind

€  2.108,96

Paar, 2 Kinder

€  2.296,46

Paar, 3 Kinder *

€  2.483,96

Jede weitere erwachsene Person

€     703,50

*Für jedes weitere Kind ist ein Betrag von € 187,93 hinzuzurechnen, solange für dieses Kind Familienbeihilfe bezogen wird.

                                                                                                                

 

Einkommenshöchstgrenze pro Monat (Brutto) für 2024 für BezieherInnen von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder von Kinderbetreuungsgeld etc. 

Alleinstehend

€  1.420,95

Alleinerziehend, 1 Kind

€  1.640,20

Alleinerziehend, 2 Kinder

€  1.859,45

Alleinerziehend, 3 Kinder *

€  2.078,70

Ehepaar, Lebensgefährten

€  2.241,70

Paar, 1 Kind

€  2.460,95

Paar, 2 Kinder

€  2.680,20

Paar, 3 Kinder*

€  2.899,45

Jede weitere erwachsene Person

€     820,75

*Für jedes weitere Kind ist ein Betrag von € 219,29 hinzuzurechnen, solange für dieses Kind Familienbeihilfe bezogen wird.

 

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Gemeindeamt unter 02622/732 90 DW 76 (Ulrike Oberhofer)!


 


 

 

 

 

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