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Blau-gelbes Schulstartgeld


Niederösterreich hilft durch eine einmalige finanzielle Unterstützung für NÖ Familien anlässlich des Schulstarts.


Voraussetzungen für den Erhalt

  • Bezug der Familienbeihilfe für den Schüler oder die Schülerin bzw. den Lehrling

  • Hauptwohnsitz des Antragstellers oder der Antragstellerin in NÖ

  • Haupt- oder Nebenwohnsitz des Schülers oder der Schülerin bzw. des Lehrling in NÖ und

  • Besuch einer Primar- oder Sekundarschule (Pflichtschule, AHS, HAK, HTL, LFS, LBS, …) durch Kinder und Jugendliche einer NÖ Familie

Antragstellung Die Antragstellung erfolgt durch den Bezieher oder die Bezieherin der Familienbeihilfe per Online-Formular an das Land Niederösterreich vertreten durch das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Schulen. Volljährige Schüler und Schülerinnen bzw. Lehrlinge, welche die Familienbeihilfe persönlich beziehen und den Hauptwohnsitz in NÖ haben, können als Antragsteller auftreten.

Eine Antragstellung ist pro Schüler oder Schülerin bzw. Lehrling, für den oder die Familienbeihilfe bezogen wird, im Antragszeitraum von 16.08.2022 bis 04.02.2023 nur einmal möglich.

Kriterien für die Gewährung der Förderung Erfüllung der in den Förderrichtlinien vorgeschriebenen Voraussetzungen. Die Förderung kann ausschließlich für alle Schüler oder Schülerinnen bzw. Lehrlinge, welche im Schuljahr 2022/23 eine Primar- oder Sekundarschule besuchen, beantragt werden. Wurde der Förderbetrag auf Grund unrichtiger Angaben bezogen, ist dieser unverzüglich an das Land NÖ zurückzubezahlen. Für Jugendliche ab dem vollendeten 18. Lebensjahr ist der Bescheid über den Familienbeihilfebezug verpflichtend im Online-Formular hochzuladen!












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