Bei den Holzlosen handelt es sich überwiegend um Totholz liegend und stehend.
Es kann pro Haushalt maximal 1 Holzlos, ausschließlich für den Eigengebrauch angefordert werden und darf auch nicht an andere Bezugsberechtigte weitergegeben werden.
Die Holzmenge beträgt ca. 5 m³ und muss bis 12. April 2025 unter größtmöglicher Schonung des Bodens aus der Au entfernt werden.
Die Hochwasserschutz Dammanlage darf nicht befahren werden.
Waldanteilsbesitzer sind von der Vergabe ausgeschlossen.
Bei Interesse, bitte am Gemeineamt bei Wolfgang Bauer (02622/73290/80) melden.
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